Hinweise
Als Rechtsanwalt vertrete ich auschließlich die Interessen meiner Mandanten.
Belange des Gegners oder Dritter bleiben außen vor.
Das Gesetz verbietet die Wahrnehmung widerstreitender Interessen.
Falls es zu Interessenkonflikten kommt, bleibt nur die Niederlegung des Mandats.
Die Gebühren eines Rechtsanwalts werden durch gesetzliche Regelungen, insbesondere das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt oder zwischen Mandant und Rechtsanwalt vertraglich vereinbart.
Die Höhe der Gebühren hängt von der Tätigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab.
Bedürftige haben die Möglichkeit Beratungshilfe oder Verfahrenskostenbeihilfe bei Gericht zu beantragen.
- Bitte beachten Sie:
- Anwalts- und Gerichtsgebühren werden als Vorschuss angefordert.
- Die Nichtzahlung der Gebühren führt zur sofortigen Niederlegung des Mandates.
Rechtsschutzversicherung ?
Ihre Rechtsschutzversicherung bestätigt Ihnen, ob die Angelegenheit
im gewünschten Umfang versichert ist.
Beachten Sie die im Versicherungsvertrag vereinbarten Wartezeiten und Selbstbehalte.